Warum eine Feuerbestattung?
Die Feuerbestattung ist eine in Deutschland oft gewählte Bestattungsart. Diese Form wird durch die evangelische und katholische Kirche uneingeschränkt anerkannt.
Sie muss grundsätzlich in einem Sarg aus Vollholz erfolgen und setzt stets die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Ruhefrist beträgt im Allgemeinen 20 Jahre. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Grabauswahl.
Asche zu Hause nach einer Feuerbestattung?
Die Asche zu Hause behalten ist ein in Deutschland vielfach geäußerter Wunsch.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Friedhofszwang.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf einen solchen Wunsch einzugehen. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir diesbezügliche Verfahrensweisen.
Kristallbestattung
Die Urnenwahlgrabstätte in Deutschland
Kann als Einzel,- Doppel,- oder Familiengrabstätte erworben werden. Sie können aus einer von der Friedhofsverwaltung vorgegeben Anzahl von Gräbern die Lage des Grabes auf dem Friedhof selbst bestimmen.
Das Aufstellen eines Grabdenkmals ist nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung möglich. Es besteht meistens die Möglichkeit, mindestens einen weiteren Verstorbenen auf der Grabstelle beisetzen zu lassen (z. B. den Ehepartner als Urnenbestattung).
Für die Grabpflege sind Sie selbst verantwortlich, können jedoch auch eine Gärtnerei Ihres Vertrauens mit der Grabpflege beauftragen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts können sie die Grabstelle durch nach Erwerb verlängern.
Die Urnenreihengrabstätte
Kann nur als Einzelgrabstätte erworben werden. Das Aufstellen eines Grabdenkmals ist nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung möglich. Die Lage der Grabstätte wird einzig und allein von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Es besteht keine Möglichkeit, weitere Verstorbene auf der Grabstelle beisetzen zu lassen. Für die Grabpflege sind Sie selbst verantwortlich, können jedoch auch eine Gärtnerei mit der Grabpflege beauftragen.
Nach Ablauf des Nutzungsrechts können Sie die Grabstelle nicht verlängern.
Die anonyme Urnengrabstätte
Kann nur als Einzelgrabstätte erworben werden. Die Lage der Grabstätte wird einzig und allein von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Aufstellen eines stehenden Grabdenkmals ist nicht möglich. Das Einlegen einer Liegeplatte in den Rasen ist auf einigen Friedhöfen nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung möglich und manchmal auch zwingend vorgeschrieben bei einer anonymen Feuerbestattung in Berlin.
Viele Friedhöfe stellen einen zentralen Gedenkstein zur Verfügung. Es besteht auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit, weitere Verstorbene in einer solchen Grabanlage beisetzen zu lassen. Für die Grabpflege ist grundsätzlich der Friedhof verantwortlich. Das Grab darf durch Hinterbliebene meistens nicht bepflanzt werden.
Ruheforst und FriedWald
Die Urnengrabstätte kann nur als Einzelgrabstätte oder als Familienbaum erworben werden. Das Aufstellen eines Grabdenkmals ist nicht möglich, damit der Waldcharakter nicht gestört wird. Auf Wunsch kann der Baum jedoch meistens mit einem Namensschild versehen werden. Die Lage der Grabstätte wird in einem ausgewiesenen Gebiet von Ihnen bestimmt. Es besteht meistens die Möglichkeit, weitere Verstorbene auf der Grabstelle beisetzen zu lassen. Eine Grabpflege entfällt und wird ausschließlich von den biologischen Abläufen des Waldes geregelt. Die Ruhezeit beträgt derzeit maximal 99 Jahre.
Weitere Bestattungsformen
… gibt es heute in so großer Vielzahl, dass es schier unmöglich ist, alle hier aufzuführen. Natürlich beraten wir Sie kompetent zu allen Bestattungsformen. Sprechen Sie uns bitte einfach an.