Traditionellste Bestattungsart ist die Erdbestattung
Die Erdbestattung gilt in Deutschland als die traditionelle Bestattungsart. Diese erfolgt grundsätzlich in einem Sarg aus Vollholz. Ausnahmen, z. B. aus religiösen Gründen, sind auf ausgewiesenen Friedhöfen möglich. Die Ruhefrist beträgt im Allgemeinen 20 Jahre. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Grabauswahl.
Eine auf nahezu allen Friedhöfen angebotene Auswahl von Grabstätten stellen wir Ihnen kurz vor. Zu weiteren Alternativen beraten wir Sie gerne kostenfrei.
Erdwahlgrabstätte bei Erdbestattung
Die Erdbestattung in Berlin kann als Einzel,- Doppel,- oder Familiengrabstätte erworben werden. Sie können aus einer von der Friedhofsverwaltung vorgegeben Anzahl von Gräbern die Lage des Grabes auf dem Friedhof selbst bestimmen.
Das Aufstellen eines Grabdenkmals ist nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung möglich. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, mindestens einen weiteren Verstorbenen in dieser Grabstelle beisetzen zu lassen (z. B. den Ehepartner als Urnenbestattung).
Für die Grabpflege bei dieser Erdbestattung sind Sie selbst verantwortlich, können jedoch auch eine Gärtnerei Ihres Vertrauens mit der Grabpflege beauftragen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts können Sie die Grabstelle durch nach Erwerb verlängern
Erdreihengrabstätte bei einer Bestattung
… kann nur als Einzelgrabstätte erworben werden. Die Lage der Grabstätte einer Erdbestattung wird einzig und allein von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Aufstellen eines Grabdenkmals ist nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung möglich. Es besteht keine Möglichkeit, weitere Verstorbene in dieser Grabstätte beisetzen zu lassen.
Für die Grabpflege sind Sie selbst verantwortlich, können jedoch auch eine Gärtnerei Ihres Vertrauens mit der Grabpflege nach einer Erdbestattung beauftragen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts können Sie die Grabstelle nicht verlängern.
… kann nur als Einzelgrabstätte erworben werden. Die Lage der Grabstätte wird einzig und allein von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Aufstellen eines stehenden Grabdenkmals bei einer anonymen Erdbestattung ist nicht möglich. Das Einlegen einer Liegeplatte in den Rasen ist auf einigen Friedhöfen nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung möglich und manchmal auch zwingend vorgeschrieben.
Es besteht auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit, weitere Verstorbene in einer solchen Grabanlage bei einer Erdbestattung beisetzen zu lassen. Für die Grabpflege ist grundsätzlich der Friedhof verantwortlich. Das Grab darf durch Hinterbliebene meistens nicht bepflanzt werden.
Ruheforst und FriedWald Erdbestattungen
Die Erdbestattung in einem ausgewiesenen Waldstück (Baumbestattung) kann nur nach erfolgter Einäscherung vorgenommen werden (siehe Feuerbestattung).