Was ist eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII?
Von einer Sozialbestattung ist in Deutschland die Rede, wenn die Voraussetzungen nach § 74 SGB XII vorliegen. Das heißt, dass bestattungspflichtige Hinterbliebene vorhanden sind, diese jedoch aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht für die Kosten einer Bestattung aufkommen können. Dieses trifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Rentner, derzeit Arbeitslose und auch viele Erwerbsunfähige.
Wer darf einen Antrag für eine Sozialbestattung in Berlin stellen?
Der Antrag für eine Sozialbestattung kann von, Erben aber auch Unterhaltspflichtige Personen, so wie Kostentragungspflichtige (Bestattungsordnung) erfolgen.
Bestattungspflichtige der Rangfolge nach sind
- 1.) Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- 2.) Die volljährigen Kinder des Verstorbenen
- 3.) Die Eltern des Verstorbenen
- 4.) Die volljährigen Geschwister des Verstorbenen
- 5.) Die Großeltern des Verstorbenen
- 6.) Grundsätzlich vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben
Die in der Rangfolge genannten Personen sind grundsätzlich zur Bestattung verpflichtet.
Kosten einer Sozialbestattung in Berlin?
Für die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens sind Sie selbst verantwortlich. Hierfür bekommen Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Sozialamt nach § 74 SGB XII. Diese garantiert dem Bestattungsunternehmen in der Regel eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger. Mit dieser Kostenübernahmeerklärung können Sie nun die Bestattungs-Angelegenheiten mit uns frei vereinbaren. Weiterhin bekommen Sie eine Kostenübernahmeerklärung für den Friedhof und – wenn benötigt – auch für das Krematorium.
Da viele Ämter nicht zeitnah Anträge bearbeiten, nehmen wir Bestattungen mit voraussichtlicher Kostenübernahme des Sozialamts für eine Sozialbestattung auch ohne Vorlage dieser Bescheinigung in Auftrag.
Was passiert bei einer Erbausschlagung?
Eine eventuelle Erbausschlagung entbindet von dieser Verpflichtung grundsätzlich nicht. Kümmert sich ein Bestattungspflichttiger nicht um die Beerdigung oder verweigert er diese, so beauftragt das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt die notwendige Bestattung. Alle anfallenden Kosten werden dann im Nachhinein über die zuständige Behörde vom Bestattungspflichten zurückgefordert.
Personen, die nicht in einem der oben genannten Verwandtschaftsverhältnisse stehen, haben auch kein Anrecht auf Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt. Sie sind auch nicht bestattungspflichtig.
Ablauf einer Sozialbestattung in Berlin?
Sollten Ihre finanziellen Mittel zur Bestattung eines Verwandten nicht ausreichen, müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sozialamt in Berlin in Verbindung setzen für eine Sozialbestattung. Dieses wird Ihnen alle Fragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise schnellstens beantworten. Gerne können Sie sich auch vertrauensvoll zunächst an Westend Bestattungen wenden.
Wir sind Ihnen mit unserer Erfahrung bei allen weiteren Schritten behilflich, vereinbaren für Sie einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts und füllen mit Ihnen den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus.
Welche Rechte haben Sie bei einer Sozialbestattung?
Grundsätzlich sollte sich die Sozialbestattung in der Ausstattung nicht von einer regulären Bestattung im schlichten Rahmen unterscheiden. Sie dürfen frei entscheiden, ob sie eine Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung für Ihren Hinterbliebenen wünschen. Sie dürfen auch den Bestatter Ihres Vertrauens sowie den Friedhof frei auswählen. Lediglich das Krematorium kann das Sozialamt vorgeben. Auch das Recht auf Kostenübernahme für eine Trauerfeier steht Ihnen ohne Ausnahme zu.